Corona-Epidemie Elternbrief 7

Donnerstag, 19.03.2020  12:00Uhr

Liebe Eltern,

heute wurde von Frau Ministerin Prien ein Beschluss des Kabinetts der Landesregierung weitergeleitet, dass die Notbetreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 auch über die Osterferien weitergeführt werden soll.  

In diese Notbetreuung können nur Kinder gegeben werden, bei denen beide Erziehungsberechtigen bzw. Alleinerziehende in einem Bereich tätig sind, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig und systemrelevant ist, und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung für ihre Kinder organisieren können. Zu diesen Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitswesens (Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), der Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), der Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieher*innen und Lehrer*innen.

Eltern aus den genannten Bereichen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, werden gebeten, diesen Bedarf bei Frau Schoeneich per Mail bis 18:00 Uhr des Vortages anzumelden. Bitte geben Sie Ihren Kindern als Nachweis eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit, aus der die Notwendigkeit der Notbetreuung hervorgeht.

 

Bitte bleiben Sie alle gesund!

Herzliche Grüße

Rainer Kuske


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