Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
laut § 5 der Schulen-Coronaverordnung vom 30. November 2020 gilt die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch in der Zeit vom 1. bis zum 19. Dezember 2020. Eine entsprechende Anpassung des Hygiene-Konzepts erfolgt in Kürze.
Die Schulleitung