Lese-Rechtschreib-Schwäche

LRS - (k)ein Problem in der Schule?

Nicht jede schlechte Leistung im Bereich Lesen oder Rechtschreibung ist automatisch der Beweis für eine Lese-Rechtschreib-Schwäche. Es kann aber ein Indiz sein. Wenn die Schule von der offiziellen Anerkennung durch das Bildungsministerium erfährt, kann sie auch entsprechend reagieren. Vorher sind aber mehrere Schritte notwendig, wie der Aufstellung zu entnehmen ist.

Die LRS-Fachkraft ...

  • nimmt nach Beschluss der Klassenkonferenz Anträge der Erziehungsberechtigten auf Prüfung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche entgegen.
  • führt die Testung durch, bewertet das Ergebnis und kommt zu einer Stellungnahme.
  • liegt eine LRS-Schwäche vor, stellt die Schule dies förmlich fest und informiert die Erziehungsberechtigten über die Entscheidung.
  • leitet die Unterlagen an das Ministerium weiter, wenn keine LRS-Schwäche festgestellt werden konnte.
  • informiert die Erziehungsberechtigten über das Ergebnis der Überprüfung durch das Ministerium.
  • führt über Antragstellung, förmliche Anerkennung bzw. Ablehnung eine Übersicht.
  • informiert das Sekretariat über die förmliche Anerkennung.
  • weist alle Lehrkräfte mindestens zu Beginn eines Schuljahres auf diese Gesamtliste hin.
  • informiert alle Lehrkräfte regelmäßig über Konsequenzen der förmlichen Anerkennung (Notenschutz und Ausgleichsmaßnahmen).
  • informiert die Erziehungsberechtigten der SuS mit förmlich anerkannter Lese-Rechtschreib-Schwäche des 9.Jahrgangs über die Regularien der Sekundarstufe II und nimmt entsprechende Anträge entgegen.
  • informiert zu Beginn des neuen Schuljahres zusätzlich die Fachlehrkräfte der SuS des E-Jahrgangs.
  • informiert die Stufenleitungen von Mittelstufe und Oberstufe über die vorliegenden Anträge.
  • informiert die Stufenleitung der Oberstufe über die SuS mit Nachteilsaugleich im schriftlichen Abitur. Die Stufenleitung trägt einen entsprechenden Vermerk in die Niederschrift zur schriftlichen Abiturprüfung ein.
  • unterstützt Vorschläge des Klassenlehrers und der Lehrkraft für Deutsch in der Klassenkonferenz im Hinblick auf mögliche Interventionen in der SEK 1; u.a.: Lernplan, Fördermaßnahmen, besondere pädagogische Maßnahmen
  • unterstützt die Abstimmung von schulischen und außerschulischen Fördermaßnahmen
  • ist neben der Lehrkraft für Deutsch Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten
  • kann in Fragen der Lese-Rechtschreib-Schwäche zu Fachkonferenzen hinzugezogen werden.
  • arbeitet mit den Lehrkräften des zuständigen Förderzentrums und dem Schulpsychologischen Dienst eng zusammen.

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