Corona-Epidemie Elternbrief 8

Sonntag, 22.03.2020  13:00 Uhr

Liebe Eltern,

die erste Woche der Schulschließung ist vorbei. Weitere Wochen folgen.

Ich möchte Sie hiermit über eine Veränderung informieren:

Wie Sie bereits wissen, wird das Angebot der Notbetreuung für Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind.

Zu den kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:

• Energie - Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,

• Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) - inkl. Zulieferung, Logistik,

• Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,

• Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

• Informationstechnik und Telekommunikation - insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,

• Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,

• Transport und Verkehr - Logistik für die KRITIS, ÖPNV,

• Wasser und Entsorgung,

• Staat und Verwaltung - Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie

• Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.

 

Erforderlich ist, dass beide Elternteile in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind.

Eine Ausnahmeregelung (diese ist neu) gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinischen-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Auf den einschlägigen Erlass des MSGJFS zuletzt vom 19. März 2020 wird verwiesen.

Eltern aus den genannten Bereichen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, werden gebeten, diesen Bedarf bei Frau Schoeneich per Mail bis 18:00 Uhr des Vortages anzumelden. Bitte geben Sie Ihren Kindern als Nachweis eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit, aus der die Notwendigkeit der Notbetreuung hervorgeht.

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Rainer Kuske


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